Der Vorhafen ist ein Hafen an einer Flussmündung, der einem weiter flussaufwärts liegenden Seehafen vorgelagert ist.[1] Daneben wird der Begriff auch verwendet für die Warte- und Anlegestellen von Schiffen vor Schleusen (siehe Schleusenvorhafen) oder für Wendestellen vor mehreren Hafenbecken.
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